Das neue Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg ist heute in Kraft getreten. Damit ist das Rauchen ab sofort in Zoos nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind speziell ausgewiesene Raucherbereiche, die gesetzlich vorgesehen sind und von uns an mehreren Stellen abseits der normalen Besucherwege eingerichtet wurden. Das Rauchverbot umfasst neben klassischen Zigaretten auch E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas und vergleichbare Produkte.

Die Raucherbereiche sind vor Ort entsprechend gekennzeichnet und zusätzlich auf den überdimensionalen Lageplänen im Zoo eingezeichnet. Wir bitten alle Zoogäste, die neuen Regelungen zu beachten und die ausgewiesenen Bereiche zu nutzen. Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch weiter gestärkt werden.